Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Hinweis gegenüber Verbrauchern

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir beim Verkauf von gebrauchten Waren an Verbraucher die Verjährungsfrist bzgl. der Mängelgewährleistungsrechte auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzen dürfen, sofern wir Sie darüber eigens in Kenntnis setzen und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

Wenn und soweit Einschränkungen und/oder Fristverkürzungen ausdrücklich und gesondert vereinbart werden, gelten diese nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

* bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

* bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist

* bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

* im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder

* soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.